Barrierefreiheitserklärung

Die Stadt Leverkusen ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für young-stage-leverkusen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV NRW teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind unter „Bekannte Einschränkungen“ aufgeführt.

Eine Prüfung der Vereinbarkeit mit der BITV NRW durch eine unabhängige Stelle steht noch aus. Diese Erklärung wird nach Abschluss der Prüfung aktualisiert. Bis dahin nennen wir hier die Punkte, die wir selbst geprüft haben, sowie die uns bekannten Einschränkungen.

  • Erstellung dieser Erklärung: 5. Oktober 2026
  • Letzte eigene Überprüfung: 5. Oktober 2026
  • Geprüfte Seiten: Startseite, Impressum, Datenschutzerklärung, Leichte Sprache und diese Erklärung

Selbstbewertung durch die Redaktion mit technischer Unterstützung: automatisierte Prüfung der Startseite und dieser Erklärung mit dem Werkzeug Lighthouse (axe-Regeln) für Computer und Mobilgeräte, maschinelle Prüfung der Überschriftengliederung, der Seitenbereiche, der Alternativtexte, der Bezeichnungen von Verweisen und Schaltflächen sowie der Zielgrößen auf der Startseite, manuelle Prüfung der Tastaturbedienung der Detailansichten der Ensembles sowie eine Auswertung dessen, was Hilfsmitteln an Struktur und Bezeichnungen übergeben wird. Geprüft wurden außerdem Seitentitel, Sprachauszeichnung und die Darstellung bei schmaler Bildschirmbreite. Die übrigen Seiten wurden nur stichprobenartig auf ihre Gliederung geprüft. Eine Prüfung mit Screenreadern (zum Beispiel NVDA, JAWS und VoiceOver), mit weiteren Hilfsmitteln und nach dem BITV-Prüfverfahren durch eine unabhängige Stelle hat noch nicht stattgefunden.

Was bei der Prüfung in Ordnung war

  • Automatisierte Prüfung: Bei der Prüfung der Startseite und dieser Erklärung meldete das Werkzeug Lighthouse (axe-Regeln) für Computer und Mobilgeräte keinen Verstoß. Eine solche Prüfung erfasst allerdings nur einen Teil der Anforderungen; die verbleibenden Einschränkungen sind unten genannt.
  • Bedienung mit der Tastatur: Die Detailansichten der Ensembles lassen sich mit der Tastatur öffnen und mit der Escape-Taste schließen, der Tastaturfokus wandert beim Öffnen in die Ansicht und kehrt beim Schließen an die Ausgangsstelle zurück. Für den Tastaturfokus sind sichtbare Hervorhebungen eingerichtet.
  • Farbkontraste: Die automatisierte Prüfung meldete keine Texte mit zu geringem Kontrast.
  • Gliederung durch Überschriften: Jede Seite trägt genau eine Hauptüberschrift, und die Überschriftenebenen folgen aufeinander, ohne Ebenen zu überspringen.
  • Sprungmarke zum Inhalt: Jede Seite beginnt mit dem Link „Zum Inhalt springen“, der die Navigation überspringt.
  • Seitenbereiche und Navigation: Kopfbereich, Navigationen, Hauptinhalt und Fußbereich sind als Bereiche ausgezeichnet und benannt, sodass Hilfsmittel gezielt dorthin springen können.
  • Seitentitel und Sprache: Alle geprüften Seiten tragen einen aussagekräftigen Titel, und die Seitensprache ist maschinenlesbar angegeben (Deutsch).
  • Verweise: Alle Verweise und Schaltflächen der Startseite tragen eine für Hilfsmittel erkennbare Bezeichnung. Das eingebettete Video hat einen Titel.
  • Vergrößerung und schmale Bildschirme: Bis zu einer Breite von 500 Pixeln bleibt der Inhalt ohne waagerechtes Scrollen lesbar.
  • Formulare: Die geprüften Seiten enthalten keine Formulare.
  • Bewegte Inhalte: Die Laufschrift mit den Terminen lässt sich mit einer Schaltfläche anhalten. Bei der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ steht sie still. Es gibt keine blinkenden Inhalte.
  • Informationen in Leichter Sprache: Zur Young Stage Academy stehen Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung.
  • Auffindbarkeit: Diese Erklärung sowie Impressum, Datenschutzerklärung und die Seite in Leichter Sprache sind von jeder Seite aus über den Fußbereich erreichbar.

Bekannte Einschränkungen

Beschreibung eines Teils der Bilder

Teilweise erfüllt · WCAG 1.1.1

Für einen Teil der Abbildungen fehlt noch ein Alternativtext, der den Bildinhalt beschreibt: Das betrifft 11 der 30 Bilder der Startseite, nämlich die Fotos der Ensembles und die Bilder der Galerie. Bei den Logos der Partner lautet der Alternativtext allgemein „Partner-Logo“ statt des Namens des Partners. Wer einen Screenreader nutzt, erfährt bei diesen Bildern den Inhalt nicht. Die Namen der Ensembles und der Partner stehen jeweils als Text zur Verfügung, sodass der Zusammenhang erschließbar bleibt.

Geplante Abhilfe: Die fehlenden Alternativtexte werden redaktionell in der Mediathek nachgetragen. Für neu eingestellte Bilder gehört der Alternativtext künftig zum Veröffentlichungsvorgang.

Größe der Schaltflächen in der Bildergalerie

Teilweise erfüllt · WCAG 2.5.8 (WCAG 2.2)

Die Schaltflächen zum Vergrößern der Galeriebilder sind auf schmalen Bildschirmen etwa 20 × 20 Pixel groß und damit kleiner als die empfohlenen 24 × 24 Pixel. Sie lassen sich dort schwerer treffen.

Verweise in neuen Fenstern

Teilweise erfüllt · WCAG 3.2.5

Einige Verweise auf andere Websites (zum Beispiel zu Partnern und zum Ticketverkauf) öffnen sich in einem neuen Tab, ohne dass dies im Verweistext angekündigt wird.

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache

Nicht erfüllt

Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation und zu dieser Erklärung in Deutscher Gebärdensprache stehen nicht zur Verfügung. Informationen in Leichter Sprache sind vorhanden. Gehörlose Besucherinnen und Besucher erreichen uns über die unten genannten Kontaktwege, insbesondere per E-Mail.

Inhalte Dritter

Offen

Einzelne Seiten verweisen auf Angebote anderer Anbieter, die nicht in unserem Einflussbereich liegen – etwa der eingebettete Film zum zehnjährigen Bestehen der Young Stage auf der Plattform YouTube sowie die Websites von Veranstaltungs- und Förderpartnern. Für das Video liegen weder eine Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache noch eine Audiodeskription vor; ob die Untertitel vollständig sind, wurde nicht geprüft (WCAG 1.2). Für die Barrierefreiheit dieser Angebote können wir nicht einstehen. Die Verweise sind als solche erkennbar; die zugehörigen Informationen erhalten Sie auf Anfrage auch auf anderem Weg.

Noch nicht abgeschlossene Prüfschritte

Offen

Geprüft wurde bisher, welche Struktur und welche Bezeichnungen die Seiten an Hilfsmittel übergeben. Ein Test mit tatsächlichen Screenreadern (zum Beispiel NVDA, JAWS und VoiceOver) und mit weiteren Hilfsmitteln steht noch aus; er kann Mängel aufdecken, die einer rein technischen Auswertung entgehen. Ebenfalls noch nicht geprüft sind Textvergrößerung auf 200 Prozent, Bildschirmbreiten unter 500 Pixeln, die Untertitel des Videos sowie Dokumente zum Herunterladen.

Unabhängige BITV-Prüfung

Offen

Eine externe Prüfung nach dem BITV-Prüfverfahren ist noch nicht beauftragt.

Barrieren melden – Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen, die derzeit nicht barrierefrei bereitgestellt werden? Dann wenden Sie sich bitte an uns:

Stadt Leverkusen
Fachbereich Kultur und Stadtmarketing
Am Büchelter Hof 9
51373 Leverkusen
Telefon: +49 (0)214 406 4141
E-Mail: kultur@stadt.leverkusen.de

Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung zeitnah zu beantworten und gemeldete Barrieren zu beheben.

Bitte beachten Sie dabei: Die von Ihnen beim Absenden übermittelten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Kontaktaufnahme und zur Bearbeitung Ihres Anliegens im erforderlichen Umfang verwandt. Lesen Sie dazu bitte auch unsere Hinweise zum Datenschutz.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Webseite benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik bei der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wenden.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
c/o Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
E-Mail: Ombudsstelle-barrierefreie-IT@mags.nrw.de
Telefon: 0211 855 3451

Für die Überwachung der Barrierefreiheit ist die Überwachungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen für Barrierefreiheit von Informationstechnik (bei IT.NRW / KBIT) zuständig. E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de, Telefon: 0211 9449 1213.